Decisioni su § 203 cpv. 2 PBG
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- VGer ZH VB.2024.00230Bei einem Ersatzneubau im Sichtbereich eines inventarisierten Landschaftsschutzobjekts, der deutlich massiger und höher ist als das Bestandsgebäude, kann eine Gefährdung des Schutzobjekts nicht von vornherein ausgeschlossen werden; die Baubehörde ist zum Erlass eines Schutzentscheids verpflichtet.
- VGer ZH VB.2024.00235Ein Ersatzneubau im Perimeter eines inventarisierten Landschaftsschutzobjekts mit Sichtbezug, der deutlich grösser als das Bestandsgebäude ist, begründet eine potenzielle Gefährdung des Schutzobjekts; auf einen Schutzentscheid kann nicht verzichtet werden.
- VGer ZH VB.2024.00457Aus der Nichtaufnahme eines Objekts in ein kommunales Inventar lässt sich nicht ableiten, dass ihm keine potenzielle Schutzwürdigkeit zukommt; ein nach wissenschaftlichen Kriterien verfasstes Privatgutachten genügt als Beweismittel für konkrete Anhaltspunkte der Schutzwürdigkeit.
- VGer ZH VB.2023.00242Reversible bauliche Massnahmen an einem potenziellen Schutzobjekt, die nicht dessen zentrale oder charakteristische Elemente betreffen, vermögen dessen Eigenwert in der Regel nicht entscheidend zu beeinträchtigen; solche Massnahmen lösen keine Pflicht zum Schutzentscheid aus.
- VGer ZH VB.2022.00711Natur- und Heimatschutzverbände sind auch zur Anfechtung von Baubewilligungen legitimiert, wenn die Nichtinventarisierung eines Schutzobjekts aufgrund überspannter Anforderungen als willkürlich zu beurteilen ist oder wenn es sich um ein potenziell hochgradiges Schutzobjekt handelt, dessen Schutzwürdigkeit genügend substanziiert wurde.
- BRG ZH BRK: auszug-brge-ii-nrn--0004-2023-0007-2023-vom-17--januar-2023-medical-centerEine Baubewilligung für einen Neubau in unmittelbarer Nähe eines Inventarobjekts ist aufzuheben, wenn die zuständige Behörde vor dem Baubewilligungsentscheid keinen formellen Schutzentscheid über die für die Wirkung des Schutzobjekts wesentliche Umgebung getroffen hat (§§ 211, 213 PBG i.V.m. § 238 Abs. 2 PBG).
- VGer ZH VB.2022.00065Verbandsbeschwerderecht besteht auch dann, wenn eine Inventarisierung der betroffenen Liegenschaft offensichtlich zu Unrecht unterblieben ist. Verfügt ein Gebäude über einen besonderen Situationswert und teilweise über alte Substanz, ist es als potenziell schutzwürdig zu betrachten und die unterbliebene Inventarisierung ist…
- VGer ZH VB.2020.00388Die Einordnung eines Bauvorhabens im Bereich eines inventarisierten Schutzobjekts (§ 203 Abs. 2 PBG) unterliegt erhöhten Anforderungen nach § 238 Abs. 2 PBG; Beschwerden gegen die Einordnung sind gemäss § 338b PBG legitimationspflichtig, und der Beschwerde bloss formell unterliegender Nachbarn ist auf Ermessensmissbrauch beschränkt.
- BRG ZH BRGE III Nr. 0151/2020Bei historischen Gebäuden in schützenswerten Kernzonen sind Holzfenster mit aussenliegenden Sprossen zu verlangen, auch wenn dies Mehrkosten verursacht; die Forderung nach authentischen Materialien und originalgetreuen Konstruktionsdetails ist verhältnismässig und stellt keine unzumutbare Eigentumseinschränkung dar.
- VGer ZH VB.2019.00526Ein Gebäude ist als Zeitzeuge einer Epoche schutzwürdig, wenn seine architektonische Qualität und Einmaligkeit nachvollziehbar begründet werden; für neuzeitliche Gebäude ist der Epochenbegriff zwar weniger klar definierbar, doch hindert das eine Unterschutzstellung nicht.
- VGer ZH VB.2019.00781Eine denkmalpflegerische Verfügung, welche einen Hauptbau als schützenswert qualifiziert, aber aufgrund von Verhältnismässigkeitsüberlegungen nur die Kernzonenvorschriften als Schutzmassnahme anordnet, steht einem späteren Abbruch und Neubau nicht entgegen; massgebend ist der nach allgemeinen Auslegungsregeln ermittelte Rechtssinn der…
- VGer ZH VB.2019.00758Für Solaranlagen auf ISOS-Schutzobjekten mit Erhaltungsziel A gilt Art. 18a Abs. 3 RPG als lex specialis; eine sachgerechte Interessenabwägung setzt voraus, dass die Qualität des Schutzobjekts durch eine fachkundige Beurteilung der Denkmalpflege hinreichend abgeklärt ist.
- VGer ZH VB.2018.00614Eine besondere Lage allein begründet keinen Situationswert für eine Unterschutzstellung; das Objekt muss durch seine besondere Gestaltung und Erscheinung zur prägenden Wirkung beitragen.
- VGer ZH VB.2018.00168Bei einem kantonalen Strassenprojekt im Bereich eines Schutzobjekts von überkommunaler Bedeutung ist eine Stellungnahme der kantonalen Natur- und Heimatschutz- oder Denkmalpflegekommission nach § 3 Abs. 1 lit. d VSVK zwingend einzuholen, auch wenn die kantonale Denkmalpflege das Projekt bereits beurteilt hat.
- VGer ZH VB.2018.00408Eine Indach-Photovoltaikanlage auf einem kantonal und kommunal inventarisierten Gebäude in einem ISOS-geschützten Weiler darf das Schutzobjekt nicht wesentlich beeinträchtigen; eine ungenügende Sachverhaltsfeststellung zur optischen Wirkung führt zur Rückweisung.
- VGer ZH VB.2018.00314Gefährdet ein Bauprojekt ein inventarisiertes Objekt, muss vorab ein Schutzentscheid getroffen werden; eine Auflage in der Baubewilligung, welche die Beeinträchtigung des inventarisierten Objekts untersagt, schafft die Voraussetzungen für die vorläufige Bewilligungserteilung.
- VGer ZH VB.2017.00623Für Solaranlagen auf in kommunalem Inventar aufgeführten Gebäuden in der Kernzone bedarf es einer Bewilligung; die Frage nach überwiegenden öffentlichen Interessen gemäss § 238 Abs. 4 PBG setzt die Kenntnis der Schutzqualität des inventarisierten Objekts voraus.
- VGer ZH VB.2017.00698Bei der Prüfung eines Entlassungsgesuchs aus dem kommunalen Inventar ist ein sachlich begründetes Fachgutachten zur Schutzwürdigkeit einzuholen und frei zu würdigen; überwiegt das private Interesse an der Entlassung, ist eine Unterschutzstellung unzulässig, wenn die Kernzonenbestimmungen einen ausreichenden Schutz gewährleisten.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.