Decisioni su § 146 PBG
Prima le più recenti. Ogni voce porta alla pagina di dettaglio con massima, citazione e testo integrale ufficiale.
- VGer ZH VB.2018.00798Ein Kostenverleger im Quartierplan darf schematische Massstäbe anwenden und verstösst nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot, wenn er Grundstücke, deren Erschliessungssituation durch den Quartierplan stärker verbessert wird, höher belastet.
- BRG ZH BRK: 2019-35Ein amtliches Quartierplanverfahren darf nicht eingeleitet werden, wenn es nicht dem statutarischen Zweck der Herstellung der Baureife im Perimeter dient, sondern in erster Linie der Landbeschaffung für öffentliche Anlagen (Bushof als Groberschliessungsanlage) und der allgemeinen städtebaulichen Erneuerung. Ein Quartierplan, der…
- BRG ZH BRK: entscheidauszug-aus-brge-iii-nrn--0073-und-0074---2018-vom-20--juni-2018Ein amtlicher Quartierplan darf nicht eingeleitet werden, wenn er vordringlich der Realisierung einer Anlage der Groberschliessung (Busbahnhof) für einen breiten öffentlichen Nutzerkreis dient und die Quartierplanbedürftigkeit (§ 123 PBG) fehlt; die Einbeziehung der privaten Grundeigentümer in Kostentragungspflichten für eine solche…
- VGer ZH VB.2016.00559Die Erschliessungsstrasse für einen Quartierplan muss nach dem Zeitpunkt der Quartierplaneinleitung den aktuellen Zugangsnormalien genügen; massgebend für die Dimensionierung ist der zonengemässe Endausbau, nicht der heutige Bestand, und die Anstösser sind grundsätzlich kostenpflichtig für den Strassenausbau.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.