Decisioni su § 13 cpv. 4 VRG
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- VGer ZH VB.2022.00081Eine Einzelinitiative, die verlangt, dass sich die Gemeinde für den Erhalt einer durch mehrere Gemeinden führenden Strasse einsetzen soll, betrifft kein reines Verwaltungsgeschäft der Exekutive, sondern eine politische Frage; die Initiative ist zulässig und der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung zu unterbreiten.
- VGer ZH VB.2022.00022Ein nicht fristgemäss erhobener Rekurs in Stimmrechtssachen ist unzulässig; es liegen keine Revisionsgründe vor. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.
- VGer ZH VB.2019.00843Eine Eingabe, die eine Irreführung der Stimmbevölkerung an einer Gemeindeversammlung rügt, ist als Stimmrechtsrekurs zu behandeln; ist dieser verspätet erhoben worden und war den Beschwerdeführern die gerügte Verletzung seit dem Erhalt der Baubewilligung bekannt, ist im Ergebnis Nichteintreten gerechtfertigt, eine Kostenauflage im…
- VGer ZH VB.2017.00556Bei raumplanungsrechtlichen Festlegungen kommt es zu einer Gabelung des Rechtswegs: Stimmrechtsrekurse sind nicht vom Baurekursgericht, sondern von den ordentlichen Stimmrechtsrekursinstanzen zu beurteilen.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.