Disposizione · 3 decisioni

§ 11 AbtrG

3 decisioni nel corpus invocano questa disposizione.

Decisioni
3
Accolti (in tutto o in parte)
67 %
Media del corpus
27 %

Decisioni su § 11 AbtrG

Prima le più recenti. Ogni voce porta alla pagina di dettaglio con massima, citazione e testo integrale ufficiale.

  1. VGer ZH VR.2024.0000123.01.2025 · RespintoFormelle Teilenteignung: Keine Entschädigung für zu fällende Bäume im Baulinienbereich. Gegenstand der Enteignung bilden nach Akzessionsprinzip nicht die Bäume, sondern die wertgeminderten Grundstücke. Kein Wertverlust nach Differenzmethode. Bäume im Baulinienbereich sind gestützt auf den Beseitigungsrevers entschädigungslos zu entfernen.
  2. VGer ZH VR.2022.0000114.09.2022 · AccoltoFür die Bemessung der Enteignungsentschädigung von Vorgartenland in der Landwirtschaftszone, das keine besondere Wohnschutzfunktion hat, ist die Differenzmethode sachgerecht; ein Abstellen auf Wohnbaulandpreise mit Abschlägen ist nur gerechtfertigt, wenn das Vorgartenland dem Schutz der Privatsphäre oder dem Hausumschwung dient.
  3. VGer ZH VR.2017.0000112.04.2018 · AccoltoBeim enteignten Vorgartenland, das sich nicht selbständig nutzen lässt, ist eine Reduktion vom Landwert vorzunehmen; eine Abtretung kleiner Strassenvorlandflächen führt nur dann zu einer Minderwertentschädigung, wenn dem Restgrundstück ein wahrnehmbarer Schaden entsteht.

Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.