Decisioni su § 1 VRG
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- VGer ZH VK.2020.00001Ein als Mietvertrag bezeichnetes Rechtsverhältnis über Parkplätze auf einer Parzelle, die zur öffentlichen Strasse gehört, ist privatrechtlich zu qualifizieren, wenn die Fläche nicht dem Gemeingebrauch gewidmet und nur über Privatgrund erreichbar ist; das Verwaltungsgericht ist für solche Klagen nicht zuständig.
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0016/2019Das Baurekursgericht ist für Streitigkeiten über Kostenabrechnungen für die Sanierung einer privaten Strasse nicht zuständig; eine solche Auseinandersetzung hat privatrechtlichen Charakter und ist auf dem Zivilweg zu führen, auch wenn die Gemeinde formal als Bauherrin aufgetreten ist.
- VGer ZH VB.2016.00624Im Rekursverfahren können neue Anträge nur innerhalb der Rekursfrist gestellt werden; verspätet eingereichte Anträge sind unzulässig und die Rekursinstanz muss darauf nicht eintreten, auch wenn der Untersuchungsgrundsatz gilt.
- VGer ZH VB.2016.00248Streitigkeiten über den Inhalt eines landwirtschaftlichen Pachtvertrags sind auch dann zivilrechtlicher Natur, wenn das Grundstück einer Gemeinde gehört; der Bezirksrat hätte auf den entsprechenden Rekurs nicht eintreten dürfen.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.