Disposition · 11 décisions

LPN

11 décisions du corpus invoquent cette disposition.

Décisions
11
Admis (totalement/partiellement)
27 %
Moyenne du corpus
27 %

Décisions relatives à LPN

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  1. BRG ZH BRK: auszug-r4-2025-0019011.06.2026 · AdmisEin gemeindlicher Widerruf eines Massnahmenplans zum Naturschutz (Strassensperrung Eigentalstrasse) ist unzulässig, wenn die Voraussetzungen für einen Widerruf — insbesondere der Nachweis veränderter Verhältnisse und eine Rechtswidrigkeitsfeststellung — nicht erfüllt sind.
  2. BRG ZH BRK: r4-2024-00214-215-auszug13.11.2025 · AdmisDer Richtplaneintrag für eine Deponieerweiterung im kantonalen Richtplan ist mangelhaft, wenn die Interessenabwägung auf Richtplanstufe die spezifischen Naturschutzinteressen (Wald, wertvolles Waldgebiet) nicht in nachvollziehbarer Weise berücksichtigt und die Standortevaluation keine hinreichende Auseinandersetzung mit…
  3. VGer ZH AN.2023.0000427.02.2025 · RejetéDie Zuweisung einer Kleinsiedlung (Hinterhueb) zur provisorischen kantonalen Weilerzone ist bei Gesamtwürdigung nicht zu beanstanden; das Erfordernis einer vorgängigen Mitwirkung entfällt bei provisorischen Übergangsordnungen nach Art. 36 Abs. 2 RPG; das BLN-Inventar erhöht das Gewicht der Schutzinteressen bei der Interessenabwägung.
  4. BRG ZH BRGE IV Nr. 0012/202425.01.2024 · RenvoiEine Baubewilligung für eine Photovoltaikanlage auf einem Gebäude im ISOS-Gebiet mit Erhaltungsziel A ist zur weiteren Abklärung zurückzuweisen, wenn das Ausmass der Beeinträchtigung des national geschützten Ortsbilds (inkl. Präjudizwirkung) nicht hinreichend ermittelt wurde und die Frage, ob eine Bundesaufgabe nach NHG Art. 2 vorliegt,…
  5. BRG ZH BRGE III Nr. 0154/202214.09.2022 · AdmisEin 7 m hoher Hochsitz mit Bodenverankerung und unklarer Zonenzugehörigkeit (ausserhalb Wald, allfällige Naturschutzzone) gilt nicht mehr als herkömmliche jagdliche Einrichtung und ist bewilligungspflichtig; die Baubehörde muss ein koordiniertes Bewilligungsverfahren durchführen.
  6. BRG ZH BRGE III Nr. 0133/202217.08.2022 · RejetéDie Festsetzung des Kantonalen Inventars der Landschaftsschutzobjekte (KILO) mit Entlassung eines Landschaftsschutzobjekts aus dem Vorgängerinventar (Inventar 80) ist nicht aufzuheben, wenn die Baudirektion die Schutzwürdigkeit und überkommale Bedeutung des Objekts nachvollziehbar verneint hat.
  7. BRG ZH BRGE II Nr. 0291/202107.12.2021 · RejetéDie Projektfestsetzung und die forst-, gewässerschutz- sowie naturschutzrechtlichen Bewilligungen für eine Fuss- und Wanderweganlage halten den einschlägigen Anforderungen stand, wenn die massgeblichen Normen für alle betroffenen Schutzgüter beachtet wurden.
  8. BRG ZH BRGE IV Nr. 0129/202112.08.2021 · RenvoiDer kantonale Gestaltungsplan 'Campus T', Winterthur, ist zur Überarbeitung zurückzuweisen, wenn bestimmte Parameter der im Gestaltungsplanperimeter liegenden Grundstücke (ISOS-Schutzobjekte, Ortsbildperimeter) nicht hinreichend berücksichtigt wurden und die Auswirkungen auf die betroffenen Grundeigentümer nicht vollständig abgeklärt…
  9. VGer ZH VB.2020.0081324.06.2021 · RejetéIn der Ortsbildschutzzone ist gestützt auf § 238 Abs. 2 PBG eine gute Gesamtwirkung zu verlangen; eine Vorgabe zur axialen Anordnung von Fensteröffnungen unterhalb des Giebels ist nicht zu beanstanden, wenn diese Anordnung für das Ortsbild charakteristisch ist und eine Abweichung bei der gegebenen Fassadenbreite deutlich in Erscheinung…
  10. BRG ZH BRK: entscheidauszug-brge-i-nrn--0095-0099-2020-vom-21--august-202021.08.2020 · RejetéRekurse gegen den kantonalen Gestaltungsplan 'Seilbahn Stettbach-Zoo Zürich' sind abzuweisen, wenn das Verkehrsgutachten die Modalsplitverschiebung (Verlagerung MIV auf ÖV) hinreichend begründet und die Auswirkungen auf Schutzobjekte (BLN, ISOS, Landschaft) im Rahmen der Interessenabwägung des kantonalen Gestaltungsplanverfahrens…
  11. BRG ZH BRGE I Nr. 0095/201714.07.2017 · RejetéDer kantonale Gestaltungsplan 'Kinderspital Zürich, Lengg' ist nicht aufzuheben, wenn das ISOS-Schutzobjekt (Lengg/Zürich) bei der Interessenabwägung im Gestaltungsplanverfahren hinreichend berücksichtigt wurde und die Einordnung des Kinderspitalneubaus in die Ortsbildschutzanforderungen nicht beanstandet werden kann.

Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.