Décisions relatives à art. 38 OPB
Les plus récentes d'abord. Chaque entrée mène à la page de détail avec résumé, citation et texte intégral officiel.
- VGer ZH VB.2016.00337Temporeduktionen auf 30 km/h sind grundsätzlich zweckmässige Lärmsanierungsmassnahmen nach dem USG; kein verwaltungsunabhängiges Gutachten ist erforderlich, solange das vorliegende Gutachten alle für die Ermittlung des Sanierungsbedarfs notwendigen Informationen enthält.
- VGer ZH VB.2016.00338Temporeduktionen auf 30 km/h sind grundsätzlich zweckmässige Lärmsanierungsmassnahmen nach dem USG; sie erweisen sich als verhältnismässig, wenn die Immissionsgrenzwerte überschritten werden, kein Verlagerungseffekt zu erwarten ist und die Leistungsfähigkeit der Strassen nicht beeinträchtigt wird.
- VGer ZH VB.2016.00339Temporeduktionen auf 30 km/h sind als Lärmsanierungsmassnahme verhältnismässig, wenn die Immissionsgrenzwerte überschritten werden, kein Schleichverkehr zu befürchten ist und allfällige Verlagerungseffekte allenfalls auf Hauptverkehrsstrassen, nicht aber in Wohnquartiere führen.
Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.