Disposition · 5 décisions

art. 32d al. 2 LPE

5 décisions du corpus invoquent cette disposition.

Décisions
5
Admis (totalement/partiellement)
20 %
Moyenne du corpus
27 %

Décisions relatives à art. 32d al. 2 LPE

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  1. BRG ZH BRGE I Nr. 0053/202208.04.2022 · AdmisAls reine Standortinhaberin (Zustandsstörerin ohne eigene Betriebstätigkeit) ist eine Grundeigentümerin bei der altlastenrechtlichen Kostenverteilung nach Art. 32d USG mit einer Beteiligung von erheblich unter 10 % oder gar mit 0 % zu belasten, wenn besondere Umstände, die eine Beteiligung rechtfertigen würden (insbesondere ein…
  2. BRG ZH BRGE III Nr. 0016/202110.02.2021 · RejetéUntersuchungskosten für Gefährdungsabschätzungen nach Art. 3 lit. a AltlV im Zusammenhang mit einem Bauprojekt auf einem belasteten, aber nicht sanierungsbedürftigen Standort sind keine Sanierungskosten im Sinne von Art. 32d USG; sie entstehen, weil der Eigentümer freiwillig baut, und fallen daher nicht in die Kostentragungspflicht des…
  3. VGer ZH VB.2017.0061828.02.2019 · RejetéEin Kostenanteil von 30 % für den Zustandsstörer bei einer Altlastensanierung ist gerechtfertigt, wenn der Käufer das Grundstück erheblich unter dem unbelasteten Marktwert erwarb und damit einen wirtschaftlichen Vorteil aus der Belastung erlangte.
  4. BRG ZH BRGE II Nr. 0013/201806.02.2018 · RejetéDie Sanierungs- und Kostentragungspflicht des Verursachers von Altlasten verjährt nicht, solange der polizeiwidrige Zustand andauert; ebenso ist eine Verwirkung solange ausgeschlossen. Die Pflicht zur Sanierung und zur Tragung der Kosten gilt auch dann, wenn die schädigende Handlung zur Zeit der Verursachung behördlich bewilligt war, da…
  5. VGer ZH VB.2015.0009112.05.2016 · RejetéBei der Zuweisung der Sanierungskosten einer Altlast (Per-Belastung) sind als zahlungspflichtige Verursacher diejenigen Akteure zu bestimmen, welche die Kontamination kausal herbeigeführt haben; eine nicht als zahlungspflichtige Verursacherin zugezogene Drittpartei muss nicht zwingend frühzeitig beigeladen werden, da ihre fehlende…

Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.