Décisions relatives à § 8 al. 1 VRG ZH
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- VGer ZH AEG.2025.00002Eine Mieterin der im Verfahren streitgegenständlichen Liegenschaft hat ein schützenswertes Interesse an der Einsicht in die Akten des hängigen baurekursgerichtlichen Verfahrens, wenn die Gesuchsgegnerschaft keine entgegenstehenden Interessen geltend macht.
- VGer ZH AEG.2025.00001Ein Dritter erhält Akteneinsicht in ein hängendes Gerichtsverfahren nur, wenn ein schützenswertes Interesse dargelegt wird; die blosse Abwesenheit entgegenstehender Interessen genügt nicht.
- VGer ZH AEG.2021.00002Ein Akteneinsichtsbegehren im Zusammenhang mit einem noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen nachträglichen Baubewilligungsverfahren ist nicht selbständig anfechtbar; über die Akteneinsicht ist im Hauptverfahren zu entscheiden, weshalb das Nichteintreten der Vorinstanz auf den Zwischenentscheid keine formelle Rechtsverweigerung…
Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.