Décisions relatives à § 5 PBG ZH
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- BRG ZH BRGE III Nr. 0036/2026Die kommunale Nutzungsplanrevision mit einer pauschalen Mindestabstandsvorschrift für Windkraftanlagen im ganzen Gemeindegebiet ist durch die Baudirektion zu Recht nicht zu genehmigen, da sie den PBG-Kompetenzrahmen überschreitet und eine stufengerechte Interessenabwägung sowie den überkommunalen Windenergieerweiterungszielen…
- BRG ZH BRGE III Nr. 0037/2026Die kommunale Nutzungsplanrevision mit einer pauschalen Mindestabstandsvorschrift für Windkraftanlagen im ganzen Gemeindegebiet ist durch die Baudirektion zu Recht nicht zu genehmigen, da sie den PBG-Kompetenzrahmen überschreitet und eine stufengerechte Interessenabwägung sowie die überkommunalen Windenergieerweiterungsziele vereitelt.
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0134/2025Die Festsetzung einer kommunalen Nutzungsplanrevision (Umzonung Y) und deren kantonale Genehmigung sind aufzuheben, wenn die Legitimation eines Teils der Rekurrierenden fehlt, die übrigen Rekurrierenden aber in berechtigten Interessen verletzt sind und die Planungsgrundlagen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.