Disposition · 6 décisions

§ 327 al. 2 PBG

6 décisions du corpus invoquent cette disposition.

Décisions
6
Admis (totalement/partiellement)
67 %
Moyenne du corpus
27 %

Décisions relatives à § 327 al. 2 PBG

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  1. VGer ZH VB.2025.0053002.07.2026 · Partiellement admisEin Baustopp, der pauschal alle Umgebungsarbeiten verbietet, ist zu weitgehend; er muss auf die tatsächlich unzulässigen Arbeiten beschränkt und in seinem Umfang im Dispositiv präzise umschrieben werden.
  2. VGer ZH VB.2022.0034705.12.2024 · Partiellement admisDie Baubehörde hat vor Anordnung von Wiederherstellungsmassnahmen von Amtes wegen zu prüfen, ob die ausgeführten Arbeiten nachträglich bewilligbar sind; ein förmliches Baugesuch ist dazu nicht notwendig. Nachträglicher Miteinbezug eines Zustandsstörers in ein bereits rechtskräftig beurteiltes Bewilligungsverfahren ist…
  3. VGer ZH VB.2021.0001621.10.2021 · Partiellement admisEin eigenmächtig errichteter Zierbrunnen auf einer Dachterrasse gilt als ortsfeste Anlage gemäss LSV; nachdem die Bewilligungsfähigkeit verneint wird, ist dem Nachbarschutz durch ein Nutzungsverbot (statt einer unzulässigen Nebenbestimmung) Rechnung zu tragen. Eine Anordnung, die Bauarbeiten nur unter bestimmten Bedingungen zulässt,…
  4. VGer ZH VB.2021.0035421.07.2021 · RejetéDie vorzeitige Baufreigabe nach § 326 PBG entfaltet Rechtswirkungen, solange sie nicht angefochten und aufgehoben wird; laufende Bauarbeiten auf Grundlage einer unangefochten gebliebenen vorzeitigen Baufreigabe können nicht durch einen Baustopp in einem parallelen Rekursverfahren betreffend eine Projektänderung unterbrochen werden, wenn…
  5. VGer ZH VB.2021.0004905.07.2021 · AdmisBei Gegenstandslosigkeit eines Rekurses infolge zwischenzeitlicher Baufreigabe hat die Vorinstanz eine summarische Beurteilung des mutmasslichen Verfahrensausgangs vorzunehmen; wird diese unterlassen und stattdessen direkt das Verursacherprinzip angewandt, liegt ein Ermessensmissbrauch vor. Fallen Baubehörden von zusätzlichen, über das…
  6. VGer ZH VB.2021.0004619.05.2021 · RejetéEine Befreiung von der Bewilligungspflicht entbindet nicht von der Pflicht zur Einhaltung des materiellen Rechts; die Baubehörde kann auch bei bewilligungsfreien Vorhaben die Einhaltung der Bauvorschriften durchsetzen und einen Baustopp als vorsorgliche Massnahme anordnen. An der Einhaltung der Bauvorschriften in Kernzonen besteht ein…

Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.