Disposition · 5 décisions

§ 326 PBG

5 décisions du corpus invoquent cette disposition.

Décisions
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0 %
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27 %

Décisions relatives à § 326 PBG

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  1. VGer ZH VB.2023.0045514.03.2024 · RejetéDas Vorsorgeprinzip nach Art. 11 Abs. 3 USG ist bei Mobilfunkanlagen der 5. Generation (5G) weiterhin eingehalten; das QS-System funktioniert, und Abnahmemessungen sind auch bei 5G möglich.
  2. VGer ZH VB.2021.0060603.03.2022 · RejetéBei einer Mobilfunkantenne ist eine besonders gute Einordnung (§ 238 Abs. 2 PBG) nur verlangt, wenn zwischen dem Schutzobjekt und der Anlage aufgrund der örtlichen Verhältnisse ein optischer Bezug besteht; fehlt dieser wegen der Distanz oder unterschiedlicher räumlicher Umgebung, genügt die allgemeine Einordnungsvorschrift. Die in der…
  3. BRG ZH BRGE I Nr. 0008/202228.01.2022 · RejetéDer Einbau elektronischer Werbescreens in bestehende, bewilligte Schaukästen in einer ISOS-geschützten Altstadt stellt eine bewilligungspflichtige Nutzungsänderung dar und ist wegen störender Wirkung auf Ortsbild und historische Umgebung nicht bewilligungsfähig.
  4. VGer ZH VB.2021.0035421.07.2021 · RejetéDie vorzeitige Baufreigabe nach § 326 PBG entfaltet Rechtswirkungen, solange sie nicht angefochten und aufgehoben wird; laufende Bauarbeiten auf Grundlage einer unangefochten gebliebenen vorzeitigen Baufreigabe können nicht durch einen Baustopp in einem parallelen Rekursverfahren betreffend eine Projektänderung unterbrochen werden, wenn…
  5. VGer ZH VB.2020.0043915.07.2021 · RejetéDie baurechtliche Prüfung einer Mobilfunkanlage beschränkt sich auf planungs-, bau- und umweltrechtliche Vorschriften; wirtschaftliche Zweckmässigkeit und Bedarfsfragen sind dabei nicht zu beurteilen. Die im Standortdatenblatt festgehaltene WERP-Leistung wird Bestandteil der Baubewilligung und darf nur in diesem Umfang betrieben werden.

Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.