Décisions relatives à § 302 al. 1 PBG
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- VGer ZH VB.2024.00050Die Belichtung von Wohn- und Schlafräumen lediglich durch Oblichter genügt den Anforderungen an die Wohnhygiene nach § 302 PBG nicht; die Fenster müssen eine horizontale bzw. seitliche Aussicht ermöglichen, was Fassaden- oder unter Umständen Dachflächenfenster voraussetzt.
- VGer ZH VB.2021.00635Bei Restaurationsbetrieben besteht ein Konnex zwischen Arbeitshygiene und Luftreinhaltung; eine geplante Abluftanlage ist nicht zu bewilligen, wenn unklar ist, ob sie ausreicht, um einwandfreie arbeitshygienische Verhältnisse und die umweltschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten.
- BRG ZH BRK: auszug-brge-i-nr--0195-und-0196-2021-vom-10--dezember-2021-subterrain-hausLichtschächte, die Zimmer im Subterrain nur über tiefe Schächte beleuchten, erfüllen die Anforderung an «Fenster über dem Erdreich» gemäss § 302 Abs. 2 PBG nicht; ein vollständig unterirdisches Wohnhaus mit solchen Schächten ist nicht bewilligungsfähig.
Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.