Disposition · 11 décisions

§ 292 let. b PBG

11 décisions du corpus invoquent cette disposition.

Décisions
11
Admis (totalement/partiellement)
36 %
Moyenne du corpus
27 %

Décisions relatives à § 292 let. b PBG

Les plus récentes d'abord. Chaque entrée mène à la page de détail avec résumé, citation et texte intégral officiel.

  1. VGer ZH VB.2023.0059014.11.2024 · RejetéZivilrechtliche Dienstbarkeiten sind im Baubewilligungsverfahren nur zu prüfen, wenn sie baupolizeilich relevant sind; privatrechtliche Einwände von Nachbarn bleiben dem Zivilrechtsweg vorbehalten. Gemeinden können die Baumassenziffer auf mehrere Gebäudekategorien aufteilen und die zulässigen Massen addieren.
  2. VGer ZH VB.2022.0055912.05.2023 · AdmisDie Käseglockenpraxis ist keine Ästhetikvorschrift und gibt die maximal mögliche Gebäudeausdehnung hinsichtlich der Gebäudehöhe an. Die Firstrichtungsvorschrift nach § 292 lit. b PBG – die dazu dient, dass Dachgeschosse nicht als Vollgeschosse erscheinen – ist auf die Käseglockenpraxis nicht anwendbar, weil bei der Käseglocke die…
  3. VGer ZH VB.2022.0021419.01.2023 · RejetéNach Inkrafttreten der Verkehrserschliessungsverordnung (2020) eignet sich deren Zufahrtswegbegriff (bis 50/100 Wohneinheiten) nicht als Richtlinie zur Abgrenzung von Strasse und Weg nach § 265 Abs. 1 PBG, da dem Strassenabstand wohnhygienische, ortsbauliche und ästhetische Funktionen zukommen. Eine Zufahrt mit entsprechendem…
  4. VGer ZH VB.2022.0018527.10.2022 · AdmisEin Attikageschoss, das seitlich bis an die Gebäudeecken herausgesetzt ist und im Umfang von ca. 50 % der Fassaden bündig mit dem darunterliegenden Vollgeschoss ist, vermittelt optisch den Eindruck eines Vollgeschosses und kann nicht mehr als Dachgeschoss im Sinne von § 292 lit. b PBG qualifiziert werden.
  5. VGer ZH VB.2021.0062914.07.2022 · RejetéBei einer erteilten Baubewilligung, bei der die Erschliessung der Tiefgaragenparkplätze von einer anderen, aufgehobenen Baubewilligung für eine erste Bauetappe abhängt, ist auch die Baubewilligung für die zweite Etappe aufzuheben. Balkone sind der Fassade vorgelagert und nicht Bestandteil derselben; wesentliche Projektmängel können…
  6. VGer ZH VB.2018.0016217.09.2020 · RejetéEine ausstehende Gestaltungsplanpflicht entfaltet keine negative Vorwirkung nach § 234 PBG; allein gestützt auf § 238 PBG kann ein Verzicht auf das zulässige Bauvolumen nur bei ausserordentlichen Umständen durchgesetzt werden.
  7. VGer ZH VB.2019.0028906.02.2020 · RejetéEin Erker, der mit der für die Drittelsregel massgebenden Fassade bündig verläuft und mit ihr eine architektonische Einheit bildet, ist zur massgebenden Fassadenlänge nach § 292 PBG hinzuzurechnen.
  8. VGer ZH VB.2018.0024030.08.2018 · RejetéRäume sind für die Ausnützungsziffer nur anrechenbar, wenn sie ohne wesentliche bauliche Veränderungen zu Wohn- oder Arbeitszwecken verwendbar sind; Liftschächte sind mangels anderweitiger Verwendbarkeit nicht anrechenbar.
  9. BRG ZH BRK: 2020-727.10.2017 · AdmisBei der Anwendung der Drittelsmassregel von § 292 PBG für Dachaufbauten (Attikageschoss) ist eine Gesamtbetrachtung der Fassade vorzunehmen; bei Gebäuden mit asymmetrischen Grundrissen kann das Drittelsmass auf Basis der Gesamtlänge aller Fassadenabschnitte einer Seite berechnet werden, sofern dies dem Zweck der Norm besser entspricht…
  10. VGer ZH VB.2017.0033731.08.2017 · AdmisBei gestaffelten Fassaden ist für die Berechnung der Drittelsregel nach § 292 lit. b PBG die gesamte Fassadenlänge massgebend, wenn die optische Einheit der hypothetischen Trauffassade trotz der Staffelung gegeben ist.
  11. VGer ZH VB.2016.0052509.02.2017 · RenvoiIn einem dicht bebauten und gut durch den öffentlichen Verkehr erschlossenen Gebiet darf von den Erschliessungsanforderungen der Zugangsnormalien abgewichen werden; eine hybride Dachform (teils Schrägdach, teils Attika) muss die Bauvorschriften für mindestens eine der Dachformen vollständig einhalten.

Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.