Décisions relatives à § 258 PBG
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- VGer ZH VB.2024.00636Ein verglaster Sitzplatz und ein verglastes Treppenhaus sind als umbauter Raum an die Hauptbaumasse anzurechnen; verstösst eine rechtswidrig errichtete Verglasung gegen Dachaufbauvorschriften und die zulässige Gebäudehöhe, ist die Wiederherstellung anzuordnen, wenn keine Gutgläubigkeit des Bauherrn vorliegt.
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0203/2021Im Perimeter eines Gestaltungsplans richtet sich die Zonenkonformität ausschliesslich nach den Gestaltungsplanvorgaben; die Baumasse nach § 258 PBG erfasst nur das oberirdische Volumen, nicht das gesamte Bauvolumen.
- BRG ZH BRGE III Nr. 0009/2019Pergolen auf Flachdächern sind an das Drittelsmass für Dachaufbauten gemäss § 292 PBG anzurechnen, sofern sie als Teil des Gebäudekubus wahrgenommen werden; nur filigrane Konstruktionen, die das Gebäudevolumen optisch nicht vergrössern, sind davon ausgenommen. Eine mit Pflanzen begrünte Pergola bildet in jedem Fall eine raumbildende…
- VGer ZH VB.2018.00311Der Vollzug eines vertraglich vereinbarten Ausnützungsübertrags ist anhand der bei der Baubewilligung genehmigten Baugesuchsunterlagen nachzuweisen; eine behördliche Fehlinformation begründet keinen Vertrauenstatbestand zugunsten der Vollzugsleugnung.
- VGer ZH VB.2018.00059Pergolen im Attikageschoss, die mit Markisen statt stabiler Bedachung abgeschlossen werden können, sind mangels hinreichender Witterungsfestigkeit nicht an die Baumassenziffer nach § 258 PBG anrechenbar.
Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.