Décisions relatives à § 243 al. 2 PBG
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- VGer ZH VB.2023.00295Können die festgestellten Mängel eines Bauvorhabens nicht ohne besondere Schwierigkeiten behoben werden, kann die Baubewilligung nicht durch Nebenbestimmungen geheilt werden; bei noch ausstehenden Auflagenerfüllungen und fehlenden Unterlagen sind entsprechende Rügen verfrüht.
- VGer ZH VB.2021.00660Nachbarn fehlt die Beschwerdelegitimation hinsichtlich der Anzahl vorgeschriebener Parkplätze, wenn keine Übelstände nach § 243 Abs. 2 PBG zu befürchten sind, die sich in spezieller Weise zu ihren Lasten auswirken; blosse Mutmassungen über Falschparkierer genügen nicht.
- VGer ZH VB.2019.00846Kommunale Sonderbauvorschriften für sozialen Wohnungsbau, welche baurechtliche Erleichterungen an die Bedingung eines Mindestanteils preisgünstiger Familienwohnungen knüpfen, sind mit den qualitativen Anforderungen von § 71 PBG zu verbinden; Parkplätze, welche die Lärmgrenzwerte nicht überschreiten, müssen auch unter dem Vorsorgeprinzip…
Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.