Disposition · 5 décisions

§ 236 al. I PBG

5 décisions du corpus invoquent cette disposition.

Décisions
5
Admis (totalement/partiellement)
20 %
Moyenne du corpus
27 %

Décisions relatives à § 236 al. I PBG

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  1. VGer ZH VB.2016.0056608.06.2017 · RejetéEine Stichstrasse für die Erschliessung eines Baugrundstücks ist als verkehrssicher zu beurteilen, wenn alle anliegenden Grundstücke über Kehrmöglichkeiten verfügen und ein Wendeplatz auf der Strassenparzelle für Fahrzeuge der öffentlichen Dienste vorhanden ist; eine geringfügige Unterschreitung der Fahrbahnbreite ist unerheblich.
  2. VGer ZH VB.2017.0000804.05.2017 · RejetéUntergeordnete technische Erschliessungsfragen können durch eine Auflage zur Einreichung eines Bauinstallationsplans gesichert werden, ohne die Baureife zu gefährden; bei der Auslegung kommunaler Gestaltungsplanbestimmungen ist der Ermessensspielraum der Baubehörde zu respektieren, sofern deren Auslegung vertretbar erscheint.
  3. VGer ZH VB.2016.0076011.04.2017 · Partiellement admisDie Erschliessung eines Grundstücks mit zwölf Parkplätzen über einen Autolift mit einem Warteplatz ist verkehrssicher, weil keine Gefahr regelmässiger Rückstaus besteht; die Gemeinde kann in einem baurechtlichen Vorentscheidsverfahren nicht zur Abklärung der Aufhebung öffentlicher Parkplätze verpflichtet werden.
  4. VGer ZH VB.2016.0021929.03.2017 · RejetéVon den Anforderungen der kantonalen Zugangsnormalien darf abgewichen werden, wenn die örtlichen Verhältnisse dies rechtfertigen; die Erreichbarkeit für Notfalleinsätze ist gewährleistet, wenn das Grundstück von mindestens zwei öffentlichen Strassen aus zugänglich ist.
  5. VGer ZH VB.2016.0034712.01.2017 · RejetéDie Verdichtung eines Einfamilienhauses zu einem Vierfamilienhaus auf dem herrschenden Grundstück stellt keine unzulässige Mehrbelastung eines Wegrechts dar, solange die erhöhte Nutzungsintensität den Rahmen der ursprünglichen Dienstbarkeit nicht sprengt.

Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.