Décisions relatives à § 203 al. 1 let. f PBG
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- VGer ZH VB.2024.00408Lässt sich ein Bauprojekt mit dem Schutzzweck einer inventarisierten Gartenanlage vereinbaren, bedarf es keines formellen Schutzentscheids; bei einer grosszügigen historischen Baulinie überwiegt das private Interesse an zweckmässiger Grundstücksnutzung die öffentlichen Interessen an der Freihaltung des Baulinienbereichs.
- VGer ZH VB.2024.00260Liegt ein Bauvorhaben teilweise im übergangsrechtlichen Uferstreifen, ist eine Ausnahmebewilligung zulässig, wenn keine überwiegenden Interessen des Hochwasser-, Natur- oder Landschaftsschutzes entgegenstehen; das Koordinationsgebot wird nicht verletzt, wenn sich die Rechtsmittelfristen der Entscheide über Baubewilligung und…
- BRG ZH BRK: auszug-brge-ii-nrn--0252-0253-2023-vom-12--dezember-2023Eine Unterschutzstellung von Bäumen ist teilweise aufzuheben und zur Neubeurteilung zurückzuweisen, wenn der Schutzumfang für einzelne Objekte (Mammutbaum, Eibe) unzutreffend festgelegt wurde; für die korrekt eingestuften Objekte bleibt der Rekurs abgewiesen.
- VGer ZH VB.2020.00862Die Unterschutzstellung eines Gartens als Teil einer Gesamtgartenanlage setzt voraus, dass die Qualität der gesamten Anlage umfassend gewürdigt wird; ein Gutachten, das nur den Einzelgarten, nicht aber die Gesamtanlage bewertet, ist unvollständig und führt zur Rückweisung zur Sachverhaltsfeststellung.
- VGer ZH VB.2020.00864Im Bereich des Denkmalschutzes kann die Wiederherstellung eines böswillig beseitigten Objekts angeordnet werden; hierfür ist jedoch erforderlich, dass der Garten selbst als schutzwürdiges Objekt qualifiziert und nicht bloss als Beitrag zur Raumwirkung des geschützten Hauptgebäudes gewertet wird. Nachbarn müssen die Schutzwürdigkeit…
- BRG ZH BRGE II Nr. 0028/2021Die Unterschutzstellung eines Mammutbaums und einer Atlaszeder als Schutzobjekte nach § 203 Abs. 1 lit. f PBG i.V.m. § 205 PBG ist abzuweisen, wenn die Schutzwürdigkeitsvoraussetzungen nicht erfüllt sind und das Kappenrecht nach Art. 687 ZGB nicht beeinträchtigt wird.
- VGer ZH VB.2020.00367Eine Baumschutzverfügung ist nur soweit rechtmässig, als die angeordneten Massnahmen verhältnismässig sind; eine Pflicht zur Pflanzung eines gleichwertigen Ersatzbaums bei Abgang eines gesunden Baums mit deutlich über zehn Jahren Lebenserwartung ist derzeit als unverhältnismässig zu qualifizieren, weil eine zuverlässige…
- VGer ZH VB.2020.00342Die Inventarisierung eines Gartens als schützenswert begründet eine Schutzwürdigkeitsvermutung; gefährdet ein Bauprojekt ein inventarisiertes Schutzobjekt, hat die zuständige Behörde vorab über Unterschutzstellung oder Inventarentlassung zu entscheiden. Der Entscheid liegt im Ermessen der Behörde und ist nur bei Überschreitung des…
- VGer ZH VB.2018.00494Das Recht zur Fristverlängerung bei der Schutzwürdigkeitsprüfung nach § 213 Abs. 3 PBG steht einzig dem Grundeigentümer zu; fehlt Bäumen eine prägende Wirkung für das Quartier, sind sie nicht schutzwürdig.
- VGer ZH VB.2018.00103Das öffentliche Interesse an der Unterschutzstellung einer einzigartigen Genossenschaftssiedlung der 1920er Jahre überwiegt die privaten finanziellen Interessen und das Interesse an der Verdichtung; die Schutzwürdigkeit lässt kein Auswahlermessen der Behörde zu.
Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.