Décisions relatives à § 16 al. 2 PBG
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- BRG ZH BRGE II Nr. 0254/2023Eine Baubewilligung für eine intensiv genutzte Freizeitanlage (Mehrgenerationenpark mit Skatepark) auf einer Fläche, die nachträglich als kantonales Richtplan-Freihaltegebiet (Siedlungstrennung) bezeichnet wurde, ist aufzuheben, wenn keine sachgerechte Interessenabwägung für die Durchstossung des Freihaltegebiets erfolgt ist.
- BRG ZH BRK: auszug-r4-2021-00163-164-1Die Umzonung von Landwirtschaftsgebiet in eine Erholungszone in der Nutzungsplanung ist richtplanwidrig, wenn die Fläche von rund 10,5 ha offensichtlich keine untergeordnete Abweichung vom kantonalen Richtplan darstellt und die Voraussetzungen einer zulässigen Richtplandurchstossung nicht nachgewiesen sind.
- BRG ZH BRGE II Nr. 0071/2019Kleinsiedlungen (Weiler) sind nach Art. 33 RPV und dem kantonalen Richtplan als Nichtbauzonen zu qualifizieren; Kernzonen in Weiler-Zusammenhang müssen materiell dem Nichtbaugebiet entsprechen und sind durch einen detaillierten Kernzonenplan festzusetzen. Die Erweiterung einer bestehenden Kernzone K2 in Weilern, die bereits nicht mehr…
- VGer ZH VB.2018.00061Eine raumplanungsrechtliche Ausnahmebewilligung für eine Hafenanlage setzt besondere Verhältnisse voraus; Planungen unterer Stufen müssen der Richtplanung entsprechen, und Abweichungen vom kantonalen Richtplan sind nur bei sachlicher Rechtfertigung und untergeordneter Natur zulässig.
Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.