Décisions relatives à § 147 PBG
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- VGer ZH VB.2020.00239Fahrzeugabstellplätze im Bereich einer Schutzverfügung sind nur mit Baubewilligung zulässig; widersprechen sie dem geschützten Erscheinungsbild oder sind sie verkehrgefährdend, ist der Rückbau zu befehlen. Das Verjährungsrecht (§ 147 PBG) findet nur dann Anwendung, wenn die Parkplätze unbeanstandet über zehn Jahre als baurechtlich…
- BRG ZH BRK: 2019-35Ein amtliches Quartierplanverfahren darf nicht eingeleitet werden, wenn es nicht dem statutarischen Zweck der Herstellung der Baureife im Perimeter dient, sondern in erster Linie der Landbeschaffung für öffentliche Anlagen (Bushof als Groberschliessungsanlage) und der allgemeinen städtebaulichen Erneuerung. Ein Quartierplan, der…
- BRG ZH BRK: entscheidauszug-aus-brge-iii-nrn--0073-und-0074---2018-vom-20--juni-2018Ein amtlicher Quartierplan darf nicht eingeleitet werden, wenn er vordringlich der Realisierung einer Anlage der Groberschliessung (Busbahnhof) für einen breiten öffentlichen Nutzerkreis dient und die Quartierplanbedürftigkeit (§ 123 PBG) fehlt; die Einbeziehung der privaten Grundeigentümer in Kostentragungspflichten für eine solche…
- VGer ZH VB.2016.00142Ein Gemeinschaftswerk nach § 222 ff. PBG zur Schaffung einer rückwärtigen Erschliessung ist unzulässig, wenn das öffentliche Interesse daran nicht das private Interesse des betroffenen Bauherrn an einem zügigen Baubewilligungsverfahren überwiegt und für die verfolgte Zielsetzung keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
- VGer ZH VB.2014.00721Ein Quartierplan kann die Erschliessung neuer Bauparzellen vorsehen; eine etappenweise Parzellierung ist nicht vorgesehen, da der Quartierplan vollständig genehmigt ist und ein Aufschub der Landumlegung nicht zulässig ist. Der Bau der Stichstrasse ist zur Erschliessung zwingend notwendig.
- VGer ZH VB.2015.00287Die Gebietsabgrenzung eines Quartierplans ist im Einleitungsbeschluss zwingend mitzuentscheiden; eine Verwirkung gilt für die Gebietsabgrenzung bereits ab dem Einleitungsbeschluss. Der Ausbau eines Flurwegs ausserhalb der Bauzone ist als mehr als untergeordnete Planänderung zu werten, erfordert eine Interessenabwägung, ist aber nicht…
Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.