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Art. 36 Abs. 1 und 3 BV

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Entscheide zu Art. 36 Abs. 1 und 3 BV

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  1. BGer 1C_277/201501.02.2016 · AbgewiesenDie Rückversetzung einer Baubereichslinie im Gestaltungsplan und Nutzungsbeschränkungen für das Erdgeschoss sind verhältnismässig, wenn sie der städtebaulichen Harmonisierung und der Belebung des Zentrumsgebiets dienen und die Eigentumsbeeinträchtigung zumutbar ist.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.